Abrechnung für Leistungen der Pflegeversicherung
Ab sofort können Sie ihre Abrechnung für Leistungen der Pflegeversicherung über das Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI mit uns abrechnen.
Folgende Leistungsarten der Pflegeversicherung können Sie über das Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI abrechnen:
- Pflegesachleistung nach §36 SGB XI
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI (Hausnotrufgeräte und Verbrauchshilfsmittel)
- Ersatz- und Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI (Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung)
Datenannahme und -prüfung
Die Datensätze mit den Rechnungsinhalten senden Sie an die Datenannahmestelle T-Systems.
T-Systems
IK-Nummer: 109989162
E-Mail: dav01@b2b.mailorbit.de
Die Urbelege und Leistungsnachweise schicken Sie bitte an folgende Adresse:
Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Als Empfänger der Nutzdaten mit Entschlüsselungsbefugnis muss das Institutionskennzeichnen der TK-Pflegekasse (IK-Nummer: 181575519) eingetragen werden.
Bei Fragen zur Konfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Hersteller.
Bei der TK durchlaufen die Daten eine Vorprüfsoftware, die die Daten auf Syntaxfehler prüft. Bei einer Fehlermeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Fehlerbeschreibung.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungen für Leistungen der Krankenversicherung weiterhin über unseren Dienstleister DAVASO erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier .
Erprobungsverfahren
Um am Verfahren teilnehmen zu können, muss jeder Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister ein Erprobungsverfahren durchlaufen.
Das Ziel der Erprobungsphase besteht darin, dass für jeden Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister nach erfolgreicher Durchführung der Nachweis vorliegt, dass er syntaktisch und semantisch korrekte Dateien liefert, die von der TK technisch fehlerfrei verarbeitet werden können. Versichertenbezogene fachliche Prüfungen werden in der Erprobungsphase nicht durchgeführt.
Anmeldung Erprobungsverfahren
Sie haben dann die Möglichkeit, sich mit Ihrer Pflegeeinrichtung online bei der TK anzumelden. Dazu benötigen Sie das Institutionskennzeichen der teilnehmenden Einrichtungen.
Sollten Sie Fragen zu den erforderlichen Angaben haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Jeder Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister, welcher sich für das Erprobungsverfahren angemeldet hat, erhält nach erfolgter Prüfung ein Bestätigungsschreiben. Dieses enthält neben allgemeinen Informationen zum weiteren Ablauf des Erprobungsverfahrens eine Zusammenfassung der vom Leistungserbringer und Abrechnungsdienstleister übermittelten Daten sowie den Starttermin für das Erprobungsverfahren.
Wie kann ich meine Pflegeeinrichtung für das Erprobungsverfahren zum Datenaustausch nach §105 SGB XI anmelden?
Nutzen Sie für die Anmeldung einfach unser online-Formular:
Erprobungsverfahren Datenaustausch Pflegeleistungen