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Unser Name ist:

Techniker Krankenkasse

Gebär­den­spra­che: Infos über die TK

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Wir nennen uns auch: TK.
Wir sind eine gesetzliche Kranken-Kasse.
Bei uns sind viele Menschen versichert.
Das heißt: Sie bezahlen Geld an die TK.
Das Geld nennt man Beitrag.

Die TK zahlt dafür zum Beispiel:

  • Kosten für Arzt-Besuche
  • Ihre Behandlungen
  • Ihre Medikamente
  • Was die TK bezahlt, steht in Gesetzen.

Mitglied werden

Sie können bei uns Mitglied werden.
Dann sind Sie bei uns versichert.

Diese Menschen können zum Beispiel Mitglied werden:

  • Sie machen eine Ausbildung.
  • Sie studieren.
  • Sie arbeiten in einem Beruf.
  • Sie haben eine eigene Firma.
  • Sie sind Rentner.

Auch Ihre Kinder und Ehe-Partner können sich bei der TK versichern.
Das nennt man Familien-Versicherung.
Wenn Sie kein eigenes Geld verdienen,
dann brauchen Sie keinen Extra-Beitrag zu zahlen.
Wir beraten Sie darüber in unseren Büros.
Wir nennen die Büros Kunden-Beratungen.
Infos bekommen Sie auch im Internet.

Vorstand

Bei der TK arbeiten viele Menschen.
Es gibt eine Leitung.
Die Leitung heißt: Vorstand.
Der Vorstand bekommt Geld für seine Arbeit.
Das nennt man: hauptamtliche Arbeit.

Verwaltungs-Rat

Eine Gruppe von TK-Mitgliedern wählt den Vorstand.
Die Gruppe bekommt kein Geld für ihre Arbeit.
Das nennt man: ehrenamtliche Arbeit.

In der Gruppe arbeiten 30 Menschen.
Diese Menschen sind Versicherte und Arbeitgeber.
Sie heißen: Verwaltungs-Rat.

Der Verwaltungs-Rat entscheidet zum Beispiel:
Was wird mit den Beiträgen gemacht.
Die TK achtet auf das Geld.

Der Verwaltungs-Rat wird alle 6 Jahre gewählt.
Von den TK-Mitgliedern. 

Das bezahlt die TK

Die TK bezahlt viele Leistungen, damit Sie gesund bleiben.
Und damit Sie wieder gesund werden.

Zum Beispiel:

  • Untersuchungen, bevor Sie krank werden.
  • Das nennt man Vorsorge-Untersuchung.
  • Wenn Sie krank sind und Ihr Arzt Sie untersucht oder behandelt.
  • Wenn Sie ins Krankenhaus müssen.
  • Wenn Sie etwas neu lernen müssen, weil Sie krank waren.
  • Zum Beispiel gehen lernen.
  • Oder wenn Sie Erholung brauchen.
  • Das nennt man Rehabilitation.
  • Und vieles mehr.

Eigen-Anteil

Es gibt Kosten, die Sie selber zahlen müssen.
Das nennt man Eigen-Anteil.
Das steht im Gesetz.

Zum Beispiel:
Bei einigen Medikamenten zahlen Sie einen Teil der Kosten selber.

Besuch beim Arzt

Sie können sich Ihren Arzt aussuchen.
Der Arzt muss einen Vertrag mit der gesetzlichen Kranken-Kasse haben.

Operationen

Wenn Sie eine Operation brauchen, können Sie ganz oft gleich danach wieder nach Hause.
Sie müssen nicht immer für mehrere Tage ins Kranken-Haus.
Infos dazu bekommen Sie in unseren Kunden-Beratungen.

Andere Hilfen

Vielleicht brauchen Sie andere Hilfen.
Das entscheidet Ihr Arzt.

Zum Beispiel:

  • Eine Brille,
  • Kranken-Gymnastik,
  • Einlagen für Schuhe
  • oder andere Hilfen.

Dafür hat die TK Verträge mit vielen Partnern.
Sie können sich den Partner aussuchen,
wenn wir einen Vertrag mit dem Partner haben.  

Besuch beim Zahnarzt

Sie können sich Ihren Zahn-Arzt aussuchen.
Der Zahn-Arzt muss einen Vertrag mit der TK haben.

Sie können zum Zahn-Arzt gehen, bevor Ihre Zähne krank werden.
Das nennt man Vorsorge.
Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorge gehen.

Der Zahn-Arzt schreibt in ein Heft, dass Sie bei der Vorsorge waren.
Das Heft heißt: Bonus-Heft.

Wenn Ihre Zähne Löcher haben, dann kann ein Zahn-Arzt sie reparieren.
Das nennt man Zahn-Füllung.

Kosten für den Zahn-Arzt

Wenn Sie zum Zahn-Arzt gehen, dann kostet das Geld.
Die TK und der Zahn-Arzt haben einen Vertrag.
Darin steht, welche Kosten die TK bezahlt, wenn der Zahn-Arzt Sie behandelt.

Wenn der Zahn-Arzt etwas anderes machen soll, dann zahlen Sie die Kosten dafür selber.
Darüber müssen Sie vorher mit dem Arzt reden.
Und Sie müssen es mit dem Arzt zusammen aufschreiben.
Infos dazu bekommen Sie in unseren Kunden-Beratungen.

Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist

Wenn Ihr Zahn-Fleisch krank ist, dann kann der Zahn-Arzt es behandeln.
Krankes Zahn-Fleisch nennt man: Parodontitis.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.  

Antrag stellen

Der Arzt schreibt mit Ihnen zusammen einen Plan.
Die TK muss den Plan genehmigen.
Darum schickt der Arzt den Plan an die TK.

Wenn die TK dem Plan zustimmt, dann kann der Zahn-Arzt Ihr Zahn-Fleisch behandeln.
Dann zahlt die TK die Kosten.
Infos dazu bekommen Sie in unseren Kunden-Beratungen.

Zahn-Ersatz und Zahn-Kronen

Wenn Ihnen ein Zahn gezogen wurde, dann brauchen Sie vielleicht einen Ersatz-Zahn.
Das kostet viel Geld.
Die TK kann einen Teil des Geldes zahlen.
Damit die TK Geld zahlt, müssen Sie einen Antrag stellen.

Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie so:

  • Ihr Zahn-Arzt untersucht Ihre Zähne.
  • Er schreibt einen Plan. Der Plan heißt: Heil- und Kosten-Plan.
  • Den Heil- und Kosten-Plan geben Sie Ihrer TK, zusammen mit Ihrem Bonus-Heft.
  • Wenn Sie regelmäßig beim Zahn-Arzt zur Vorsorge waren, müssen Sie nicht so viel selber zahlen.

Dann kann die TK entscheiden, wie viel Geld sie zahlt.
Infos dazu bekommen Sie in unseren Kunden-Beratungen.