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Nicht jedes Unternehmen nutzt eine zertifizierte Lohnabrechnungs-Software. Vor allem kleinere Unternehmen greifen gern auf eine Ausfüllhilfe zurück. Bisher konnten sie dafür sv.net nutzen.

Das SV-Meldeportal ersetzt kein Entgeltabrechnungsprogramm. Es ermöglicht Arbeitgebern, Meldungen zur Sozialversicherung verschlüsselt und wie vorgeschrieben zu übermitteln. Betreiber des SV-Meldeportals ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung).

eAU-Datenabruf über das SV-Meldeportal - Tutorial der ITSG

Wie der Datenabruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten über das SV-Meldeportal geht, erklärt die ITSG in einem Video. Hier geht's zur Anleitung.