Wer jetzt umsteigt, profitiert: Für Arbeitgeber, die sich bis zum 30. September 2024 beim  SV-Meldeportal  registrieren, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei.

Nicht jedes Unternehmen nutzt eine zertifizierte Lohnabrechnungs-Software. Vor allem kleinere Unternehmen greifen gern auf eine Ausfüllhilfe zurück. Bisher konnten sie dafür sv.net nutzen.

Das SV-Meldeportal ersetzt kein Entgeltabrechnungsprogramm. Es ermöglicht Arbeitgebern, Meldungen zur Sozialversicherung verschlüsselt und wie vorgeschrieben zu übermitteln. Betreiber des SV-Meldeportals ist die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung).

eAU-Datenabruf über das SV-Meldeportal - Tutorial der ITSG

Wie der Datenabruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten über das SV-Meldeportal geht, erklärt die ITSG in einem Video. Hier geht's zur Anleitung.