Ob Praktikant:innen versicherungsfrei sind oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab - zum Beispiel ob das Praktikum bezahlt wird oder ob die Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum vorschreibt. Außerdem ist es entscheidend, ob das Praktikum während oder nach dem Studium stattfindet.
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Für Praktika während des Studiums, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, zahlen Studierende keine Beiträge zur Sozialversicherung - egal, wie lange das Praktikum dauert und wie hoch das Entgelt oder die wöchentliche Arbeitszeit ist.
In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 270 kB) und in in TK-Lex finden Sie weitere Infos und praktische Beispiele zu sozialversicherungsfreien Beschäftigungen .