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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der zentrale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie befindet sich auf einem virtuellen Server (Cloudspeicher) in der Telematik-Infrastruktur. Das ist ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen. Auf die ePA zugreifen können nur zugelassene Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser - und Sie. Ihre Behandlungsdokumente und -daten werden darin von Ärzten und Ärztinnen gespeichert, damit sie sich austauschen können. Ein Verlust von Informationen wird somit während des Behandlungszeitraums verhindert und die Qualität der Versorgung verbessert.

Sicherheit

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Darum steht die Sicherheit Ihrer Daten für uns an 1. Stelle. In der Telematik-Infrastruktur sind Ihre Daten mehrfach verschlüsselt. Es ist somit ausgeschlossen, dass wir oder andere nichtberechtigte Personen darauf zugreifen können.

Dokumente und Berechtigung

Damit eine Praxis Ihre ePA lesen oder darin zum Beispiel Dokumente abspeichern kann, müssen Sie sie berechtigen. Die Berechtigung erteilen Sie ganz einfach in der Praxis: Sie stecken Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Lesegerät. Für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen darf die Praxis dann auf Ihre ePA zugreifen.

Vorteile der ePA

Mit Ihrer elektronischen Patientenakte haben Sie Ihre Gesundheitsdaten immer dabei, ohne schwere Hefter oder Ordner. Arztbriefe, Befunde und Diagnosen sind schnell zur Hand, gerade wenn es darauf ankommt: während Ihrer Behandlung. Ihre Ärzte und Ärztinnen können Sie so einfacher, individueller und sicherer behandeln. Sie können sich über die ePA miteinander austauschen und wissen beispielsweise besser über Ihre Vorerkrankungen Bescheid. 

Zugang zur ePA für TK-Versicherte: TK-Safe

Möchten Sie auf Ihre ePA zugreifen? Dann nutzen Sie dafür TK-Safe. Mit TK-Safe können Sie sogar selbst persönliche Dokumente in Ihre ePA laden. Und Sie sehen viel mehr als nur die eingestellten Dokumente und Daten:

  • Infos zu Ihren Impfungen
  • Ihre anstehenden Vorsorge-Untersuchungen
  • die mit uns abgerechneten Medikamente und Leistungen
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TK-Safe

Ob Diagnosen, Medikamente oder Impfstatus: Mit der ePA haben Sie Ihre Gesundheitsdaten selbst in der Hand - jederzeit und überall.

Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Hier die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V zum Herunterladen:

Infor­ma­tionen nach § 343 SGB V ab 2025

PDF, 924 kB Downloadzeit: eine Sekunde

FAQ

Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?

Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen. 

Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden wir alle TK-Versicherten mit der Post informieren und Ihnen die Möglichkeit eines Widerspruchs bieten. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können. 

Sind Sie schon bei Meine TK registriert?

Haben Sie einen Brief mit Einmal-Kennwort bekommen?